Stiftung Hamburger Hospiz
Stiftung Hamburger Hospiz
Der kurze Film zeigt die Mitglieder des ehrenamtlichen Vorstands der Stiftung Hamburger Hospiz: Elke Huster-Nowack (Vorsitzende), Ulrich Meinecke (Schatzmeister und stellvertretender Vorsitzender) und Frank Liedtke (Mitglied des Vorstands). Sie berichten über ihre Beweggründe zur Mitarbeit in der Stiftung und erläutern ihre Aufgaben in der Stiftung.
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Im November 1990 wurde als erster Hospizverein Hamburgs der Hamburger Hospiz e.V. ins Leben gerufen. Menschenwürdiges Sterben war zu der Zeit in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Diese schmerzliche Erfahrung brachte 1990, initiiert von der Therapeutin Gunda Brüning und dem Mediziner Wolfgang Kendel, engagierte Menschen in einer Bürgerinitiative zusammen, die die Vision teilte, die Lebenswirklichkeit schwerstkranker, sterbender Menschen und ihrer Angehörigen in Hamburg zu verbessern. Dafür sollte ein neues Angebot im Gesundheitswesen verankert werden.
Seither hat sich der Verein erfolgreich für die gesetzlich verankerte Finanzierung der stationären Hospizarbeit eingesetzt, inzwischen zwei stationäre Hospiz gegründet und eine Beratungsstelle für ambulante Hospizarbeit aufgebaut. Mit einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich der Verein seit nunmehr 34 Jahren für einen lebensnahen und offeneren Umgang mit dem Thema Sterben, Tod und Trauer. So tragen wir zu einem gesellschaftlichen Wandel bei, der schwerstkranken und sterbenden Menschen, An- und Zugehörigen und Trauernden aus einer oftmals quälenden Isolation heraushilft. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Vereins Hamburger Hospiz u.a. mit seinen Plänen zur Realisierung eines zweiten Hospizstandortes im Bezirk Bergedorf, dem Hamburger Hospiz am Deich, haben sich die langjährigen Überlegungen des Vereins zur Gründung einer Stiftung konkretisiert und es wurde nach ausführlicher rechtlicher Beratung und Erörterungen mit den Mitgliedern des Vereins entschieden, die Stiftungsgründung voranzutreiben.
Mit Datum vom 30. August 2022 wurde die Gründung der Stiftung Hamburger Hospiz von der zuständigen Stiftungsaufsicht der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beurkundet und damit zugelassen. Neben der Stiftung Hamburger Hospiz besteht der Förderverein Hamburger Hospiz mit Freundeskreisen in Bergedorf und im Laufe des Jahres 2024 auch in Altona.
Zur Finanzierung unserer Arbeit sind wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben teilweise auf Spenden angewiesen. Das sind pro Hospiz mindestens 120.000 Euro pro Jahr.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung unserer Arbeit, durch eine finanzielle Spende, eine Zeitspende oder auch durch ein ehrenamtliches Engagement. Vielen Dank!
Der ehrenamtliche Vorstand: Elke Huster-Nowack (Vorsitzende), Ulrich Meinecke (Stellv. Vorsitzender/Schatzmeister), Frank Liedtke (Mitglied des Vorstands)
Sprechen Sie uns gerne an: e.huster-nowack@hamburger-hospiz.de
Spendenkonto:
Stiftung Hamburger Hospiz
GLS – Gemeinschaftsbank
IBAN: DE 42 4306 0967 1292 9765 00
BIC: GENODEM1GLS
Gründungsanlass
Im November 1990 wurde als erster Hospizverein Hamburgs der Hamburger Hospiz e.V. ins Leben gerufen.
Menschenwürdiges Sterben war zu der Zeit in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Diese schmerzliche Erfahrung brachte 1990, initiiert von der Therapeutin Gunda Brüning und dem Mediziner Wolfgang Kendel, engagierte Menschen in einer Bürgerinitiative zusammen, die die Vision teilte, die Lebenswirklichkeit schwerstkranker, sterbender Menschen und ihrer Angehörigen in Hamburg zu verbessern. Dafür sollte ein neues Angebot im Gesundheitswesen verankert werden.
Seither hat sich der Verein erfolgreich für die gesetzlich verankerte Finanzierung der stationären Hospizarbeit eingesetzt, ein stationäres Hospiz gegründet und eine Beratungsstelle für ambulante Hospizarbeit aufgebaut.
Mit einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich der Verein seit über 30 Jahren für einen lebensnahen und offeneren Umgang mit dem Thema Sterben, Tod und Trauer. So tragen wir zu einem gesellschaftlichen Wandel bei, der Sterbende, Angehörige und Trauernde aus einer oftmals quälenden Isolation heraushilft.
Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Vereins Hamburger Hospiz u.a. mit seinen Plänen zur Realisierung eines zweiten Hospizstandortes im Bezirk Bergedorf, dem Hamburger Hospiz am Deich, haben sich die langjährigen Überlegungen des Vereins zur Gründung einer Stiftung konkretisiert und es wurde nach ausführlicher rechtlicher Beratung und Erörterungen mit den Mitgliedern des Vereins entschieden, die Stiftungsgründung voranzutreiben.
Mit Datum vom 30. August 2022 wurde die Gründung der Stiftung Hamburger Hospiz von der zuständigen Stiftungsaufsicht der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz beurkundet und damit zugelassen.
Neben der Stiftung Hamburger Hospiz besteht der Förderverein Hamburger Hospiz, der im Laufe des 2. Halbjahres 2023 um die Freundeskreise Altona und Bergedorf ergänzt wird.
Organe der Stiftung Hamburger Hospiz
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
Elke Huster-Nowack, Vorsitzende
e.huster-nowack@hamburger-hospiz.de
Ulrich Meinecke, Stellvertr. Vorsitzender
u.meinecke@hamburger-hospiz.de
Frank Liedtke
f.liedtke@hamburger-hospiz.de
Mitglieder des Stiftungsrates
Prof. Dr. Dr. Uwe Koch-Gromus (Vorsitz), Dr. Kaja Steffens (Stellvertr. Vorsitz), Uwe Grund, Simone Jasmin Gündüz, Dagmar Kürschner, Frauke Lorenz, Stephanie Pelch, Gerhard Renner, Klaus Wicher.
Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind unabhängig und ehrenamtlich tätig.
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ihrerseits unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Stiftungszwecks verfolgen.
Der Stiftungszweck wird durch Tochtergesellschaften, deren alleinige oder mehrheitliche Gesellschafterin die Stiftung ist, als Hilfspersonen gem. § 57 (1) S. 2 Abgabenordnung (AO) verfolgt, indem diese Tochtergesellschaften im Bereich der Betreuung, Versorgung und Begleitung von unheilbar Kranken und Sterbenden und deren Angehörige und nahestehende Personen tätig sind; dies erfolgt insbesondere durch eine umfassende Hospiz- und Palliativarbeit auch im Rahmen des Betriebes von ambulanten, teilstationären und stationären Hospizen.
Der Stiftungszweck kann weiter insbesondere dadurch verwirklicht werden, dass die Stiftung Öffentlichkeitsarbeit zu allen Aspekten der Hospiz- und Palliativarbeit betreibt.
Trauerangebote der Stiftung Hamburger Hospiz und der beiden Hospize
Ein wichtiger Grundpfeiler der Arbeit des Hamburger Hospize im Helenenstift und am Deich ist der Beistand für An- und Zugehörige. Der Verlust eines geliebten Menschen erschüttert die Betroffenen auf allen Ebenen und muss im eigenen Umfeld oft ohne ausreichenden Trost und Beistand durchlebt werden. Zusätzlich verunsichert viele Trauernde die Heftigkeit und Vielfalt ihrer Gefühle. Sie leiden zudem oft unter Erschöpfung, körperlichen Beschwerden wie Schlaf- und Appetitstörungen und Infektanfälligkeit. Die Bewältigung des Alltags ist für Trauernde oft Schwerstarbeit. Denn erst nach und nach kann das Unbegreifliche begriffen, wieder Halt gefunden und der Liebe zu dem verstorbenen Menschen eine neue Form gegeben werden.
Trauer ist individuell, ebenso wie die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Menschen, die an uns herantreten. Daher ist das Angebot umfassend. Angeboten werden Beratung, moderierte Trauerselbsthilfegruppen sowie das kreative Tagesseminar „Trauer in Form und Farbe“.
In den Trauergruppen finden Hinterbliebene einen geschützten Ort und Zeit, ihre Trauer auszudrücken. Gearbeitet wird mit haltgebenden Ritualen, Denkanstößen und dem Austausch in der Gruppe. Die Gruppen haben Selbsthilfecharakter. Eine Trauerbegleiterin und die anderen Gruppenteilnehmer*Innen stehen den Trauernden behutsam dabei zur Seite, den ganz eigenen Weg durch die Trauer nach und nach zu entdecken und zu gehen.
Stärkung der Trauerarbeit in unseren Hospizen in Altona und Bergedorf
Die Stiftung Hamburger Hospiz dankt drei Hamburger Stiftungen, der Collette-Hecht-Stiftung, der Mackprang-Stiftung und der Hapag-Lloyd Stiftung, für ihre großzügige finanzielle Unterstützung unserer Trauerarbeit, die es möglich macht, dass im Herbst 2024 eine erste Trauergruppe im Hamburger Hospiz am Deich in Bergedorf stattfindet und die Trauerarbeit im Hamburger Hospiz im Helenenstift in Altona durch weitere Trauergruppen ausgebaut werden kann.
Die Kosten pro Trauergruppe in den beiden Hospizen liegen aktuell bei rund 4.900 Euro. Um das Angebot aufrechtzuerhalten bzw. weiter auszubauen, ist die Stiftung Hamburger Hospiz auf Spenden angewiesen.
Für die Teilnehmenden ist die Teilnahme an den moderierten Trauergruppen der Stiftung Hamburger Hospiz kostenlos, da die Möglichkeit, ein Trauerangebot wahrzunehmen, nicht davon abhängig sein darf, dass jemand „sich das leisten“ kann. Die Erfahrung zeigt, dass Trauerangebote, die kostenfrei bzw. auf Spendenbasis angeboten werden, sehr stark nachgefragt sind, ebenso wie auch Einzelbegleitungen, offene Gruppen, Trauercafés und andere Angebote (z. B. Trauerspaziergänge oder Kochen für Trauernde).
Spendendosen
Es gibt die Möglichkeit, z. B. bei privaten Veranstaltungen oder in Ihrem Geschäft/Ihrer Praxis eine Spendendose für die Stiftung Hamburger Hospiz aufzustellen und damit unsere Arbeit zu unterstützen.
Nachlass- und Testamentspenden
Mit dem Erbe die Arbeit der Stiftung Hamburger Hospiz über das eigene Leben hinaus unterstützen.
Ihr Testament bietet Ihnen die Möglichkeit, liebgewonnene Menschen zu bedenken sowie Ihr Vermögen sinnstiftend und werteorientiert zu vererben. Die Arbeit der Stiftung Hamburger Hospiz steht für Selbstbestimmung und Lebensqualität am Lebensende und in der Trauer sowie für Mitmenschlichkeit und Solidarität. Wenn Sie die Hospizarbeit in Hamburg durch Ihr Testament stärken möchten, haben Sie viele Möglichkeiten: Sie können die Stiftung Hamburger Hospiz als Erben einsetzen, ein Vermächtnis formulieren, sodass Ihre Erben einen bestimmten Betrag oder Wertgegenstand aus Ihrem Vermögen an die Stiftung Hamburger Hospiz weitergeben, oder Ihre Hinterbliebenen zu einer Gedenkspende anregen. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt ungeschmälert der Hospizarbeit zugute. Der stellvertretende Vorsitzende der Stiftung, der Schatzmeister Ulrich Meinecke, beantwortet gern Ihre Fragen.
Gutes tun im Namen eines/einer Verstorbenen: Die Kranzspende
Wenn Sie Ihre Kranzspende gezielt einer unserer beiden Hospiz-Einrichtungen zukommen lassen möchten, klicken Sie bitte hier für das Hamburger Hospiz im Helenenstift und hier für das Hamburger Hospiz am Deich.
Soll die Spende an die Stiftung Hamburger Hospiz gehen, dann folgen Sie bitte diesen Hinweisen:
- Bitten Sie in Ihrer Traueranzeige/den Einladungen zur Trauerfeier um Spenden für die Stiftung Hamburger Hospiz anstelle von Kränzen und Blumen.
- Leben Sie ein Stichwort fest, z. B. den Namen des/der Verstorbenen.
- Bitte informieren Sie uns über das gewählte Stichwort und den Termin der Trauerfeier, sodass wir Ihre Spenden richtig zuordnen können.
- Geben Sie bitte unsere Kontonummer an:
GLSBank
IBAN: DE42 4306 0967 1292 9765 00
BIC: GENODEM1GLS - Auf Wunsch informieren wir Sie über die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden.
- Wünschen Ihre Trauergäste eine Spendenquittung, dann benötigen wir Namen, Adressen und das Geburtsdatum der Spendenden. Die Spendenquittungen werden dann zu Beginn des Folgejahres versandt.
- Gerne versorgen wir Sie mit Informationsmaterial über die Stiftung Hamburger Hospiz, das Sie an Ihre Trauergäste weitergeben können.
Zimmerpat*innen im Hospiz gesucht!
Als Zimmerpat*in im Hospiz im Helenenstift oder im Hospiz am Deich können Sie die stationäre Hospizarbeit auf eine ganz spezielle Weise fördern.
Im Helenenstift gibt es 16, am Deich 14 Gästezimmer für schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Gesetzlich geregelt ist, dass die Kranken- und Pflegekassen nur 95 % der abrechenbaren Pflegekosten im stationären Hospiz übernehmen (§ 39 Sozialgesetzbuch V). Die fehlenden 5 % muss das Hospiz selbst aufbringen, im Allgemeinen durch Spenden.
Für unsere Hospize bedeutet das, dass jährlich pro Hospizplatz etwa 8.400 Euro an Spenden benötigt werden, täglich sind das etwa 25 Euro.
Als Zimmerpat*in leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung der Hospize, z. B. in den folgenden Bereichen:
- bestmöglich qualifiziertes Personal in den Bereichen Pflege, Begleitung und Küche
- ergänzende Therapie-, Musik- und Wohlfühlangebote
- „Wunschküche“: Unsere Gäste werden täglich nach ihren Essenswünschen gefragt und alle Speisen werden frisch zubereitet
- liebevolle Einrichtung der Häuser und sorgsame Gestaltung der Außenbereiche
Als Zimmerpat*in halten wir Sie immer auf dem Laufenden über unsere Arbeit. Wenn Sie es möchten, veröffentlichen wir Ihren Namen auf der Website/im Newsletter und Sie erhalten für die Dauer Ihrer Patenschaft ein Namensschild an der Tür des ausgewählten Zimmers.
Unterstützen Sie die Arbeit des Hamburger Hospizes und übernehmen Sie persönlich die Partnerschaft für einen Hospizplatz. Vielen Dank!
Gern informieren wir Sie persönlich in einem Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.